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Fahrschule Häusler

Preise

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Preisrechner

Hier kannst du mit unserem Preisrechner schauen, was du für deinen Führerschein einplanen solltest.

Führerschein-Preisrechner

Fahrschule Häusler · Ermittle unverbindlich, mit welchen Fahrschulkosten du ungefähr rechnen kannst.

Wichtig: Dieser Rechner ist unverbindlich.
Er dient ausschließlich als Orientierung und stellt weder ein verbindliches Angebot noch eine Preisgarantie dar. Die tatsächlichen Kosten hängen insbesondere von deinem individuellen Ausbildungsstand und der tatsächlich benötigten Anzahl an Fahrstunden ab. Maßgeblich sind der aktuelle Preisaushang und dein Ausbildungsvertrag. Behördliche Gebühren sowie TÜV-/DEKRA-Prüfgebühren sind nicht enthalten.
Stufenaufstieg nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
80 € je 45 Minuten
85 € je 45 Minuten
75 € je 45 Minuten
90 € je 45 Minuten
90 € je 45 Minuten
Lernbonus ausschließlich auf Fahrstunden. Verrechnung erst mit der Abschlussrechnung.
1. Theorievorstellung: 0 € / inklusive · jede weitere: 80 €
BE-Paket enthält 2 Übungsstunden + 5 Sonderfahrten.
90 € je 45 Minuten zusätzlich zum Pauschalbetrag.
50 € je 90 Minuten – zusätzlich zum jeweiligen Grundbetrag. Einzelunterricht ersetzt den Grundbetrag nicht.
Je 3 Monate: 40 €. Im Grundbetrag sind 12 Monate ab Aktivierung enthalten.
Für externe Teilnehmer gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen.
Deine unverbindliche Beispielrechnung
Hinweise zur Ausbildung
Wie viele Fahrstunden muss man eigentlich machen?
Die Zahl der zusätzlichen Übungsfahrstunden richtet sich nach deinem individuellen Lern- und Ausbildungsstand. Bei Klasse B kommen die gesetzlich vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten hinzu. Du entscheidest gemeinsam mit deinem Fahrlehrer über Ausbildungsstand und Prüfungsreife. Unser Ziel ist eine sichere und selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr – nicht eine möglichst schnelle Ausbildung.
Absage von Fahrstunden: Vereinbarte Fahrstunden müssen spätestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen können 70 % des jeweiligen Fahrstundenpreises als Ausfallentschädigung berechnet werden. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.